Seit 2004 ist es gesetzlich geregelt, dass die deutschen gesetzl. Krankenkassen denselben Zuschuss für eine Zahnbehandlung in EU-Ländern erstatten wie für eine Zahnbehandlung in Deutschland. Einer Zahnarztbehandlung in kostengünstigeren Mitgliedsländern der EU, wie in Ungarn, steht demnach versicherungsrechtlich nichts mehr im Weg. Dieser Zuschuss sollte vor einer Behandlung im Ausland von Ihrer Krankenkasse genehmigt worden sein, damit Sie den Zuschuss nach Ihrer Behandlung anfordern können.
Wenn Sie unser unverbindliches Angebot annehmen möchten und auf Zuzahlung Ihrer dt. gesetzlichen Krankenkasse/Versicherung angewiesen sind, so werden wir Ihnen gerne einen Auslands-Heil- und Kostenplan (AHKP) in deutscher Sprache und nach deutschen Richtlinien erstellen, welcher von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse/Versicherung zur Bearbeitung und Genehmigung eingereicht wird. Die Gültigkeit eines Auslands-Heil- und Kostenplans beträgt 6 Monate.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung über den Genehmigungsstatus und über Ihre Zuzahlung direkt bei Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten nach Ihrer Zahnbehandlung selbstverständlich eine detaillierte, deutschsprachige Rechnung, welche Sie zusammen mit dem vorab genehmigten Auslands-Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
1. Ein persönlicher Besuch bei Ihrer Krankenkasse kann zu einer schnelleren und erfolgreichen Bearbeitung Ihres Auslands-Heil- und Kostenplans beitragen!
2. Abtretungserklärung:
Bei einer Zahnbehandlung im Ausland begleichen Sie, wie ein Privatpatient, Ihre komplette Zahnbehandlung vorab selber. So auch bei uns. Mit einem vor der Behandlung genehmigten Zuschuss (mittels Auslands- Heil- und Kostenplan (AHKP)) durch Ihre Krankenkasse erhalten Sie den genehmigten gesetzlichen Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse nach Ihrer Behandlung zurück. Sie können sich jedoch mittels einer „Abtretungserklärung“ mit Ihrer Krankenkasse darauf einigen, dass Ihr genehmigter Festzuschuss von der Krankenkasse direkt an uns bezahlt wird. So zahlen Sie als Patient bei uns nur Ihren Eigenanteil der Behandlung.
Bitte besprechen Sie vor der Zahnbehandlung in Ungarn die Möglichkeiten der Abtretung direkt mit Ihrer Krankenkasse/Versicherung.
Sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse auf die Abtretung einigen, so ist in diesem Fall die Genehmigung für die bei uns geplante Zahnbehandlung von der Krankenkasse nötig.
Ein entsprechendes Formular für die Abtretungserklärung lassen wir Ihnen gerne zukommen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
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2 zzgl. 1 € Tourismusabgabe (Kurtaxe) pro Person und Nacht
** Tarif: normale Telefongebühren für einen Anruf nach Deutschland.